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Inbetriebnahme und Einweisung

SWA im Schacht

80110S-CH

Inbetriebnahme SWA im Schacht Leistungsumfang: -Überprüfung gemäß Inspektionskarte -Einweisung in die Funktionalität der Anlage -Erläuterung der monatlichen Überprüfung durch den Betreiber -Hinweis auf Wartungspflicht für den Betreiber -Optional wird ein Wartungsvertrag dem Bauherren angeboten (Die regelmäßige Wartung ist Voraussetzung für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz) -Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben Hausseitige Voraussetzungen: -Ansprechpartner muss vor Ort sein -Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät -Schlauchwasseranschluss muss in der Nähe gegeben sein -Abwasserabfluss angeschlossen -Der Rückstauverschluss muss sich in gereinigtem Zustand befinden Zulaufleitungen müssen gespült sein -Anlagenkomponenten, Kleinteile und Bedienungsanleitung müssen vollständig auf der Baustelle vorhanden sein Schachtanlagen: -Beim Service-Einsatz an Schachtanlagen ist lt. BGV C5 § 34, BGR 236 eine Freimessung von Kanalgasen sowie der Einsatz einer Absturzsicherung sowie zusätzlicher Sicherungsposten aus Sicherheitsgründen erforderlich. -Sicherungsposten ist vom Auftraggeber zu stellen (muss während der gesamten Inbetriebnahmedauer anwesend sein) Hinweise: -Der angegebene Preis ist ein Nettopreis und ist damit nicht rabattfähig. -Der RSV muss halbjährlich durch einen Sachkundigen gewartet werden -Inbetriebnahmepauschale beinhaltet max. 2 Montagestunden vor Ort. -Ein evtl. anfallender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet -Wartezeiten und Gebühren bei Bergbahnbenutzung und Nutzung mautpflichtiger Strecken sind nicht in den Kosten enthalten -Eventuell benötigte Behörenvertreter sind nicht in den Kosten enthalten -Von der Beauftragung bis hin zur Ausführung der Dienstleistung ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen

Artikelnummer 80110S-CH
Preis 610,00  CHF / 1 Stück
Werkslistenpreis exklusive MwSt.

Inbetriebnahme und Einweisung SWA im Schacht
Inbetriebnahme SWA im Schacht Leistungsumfang: -Überprüfung gemäß Inspektionskarte -Einweisung in die Funktionalität der Anlage -Erläuterung der monatlichen Überprüfung durch den Betreiber -Hinweis auf Wartungspflicht für den Betreiber -Optional wird ein Wartungsvertrag dem Bauherren angeboten (Die regelmäßige Wartung ist Voraussetzung für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz) -Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben Hausseitige Voraussetzungen: -Ansprechpartner muss vor Ort sein -Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät -Schlauchwasseranschluss muss in der Nähe gegeben sein -Abwasserabfluss angeschlossen -Der Rückstauverschluss muss sich in gereinigtem Zustand befinden Zulaufleitungen müssen gespült sein -Anlagenkomponenten, Kleinteile und Bedienungsanleitung müssen vollständig auf der Baustelle vorhanden sein Schachtanlagen: -Beim Service-Einsatz an Schachtanlagen ist lt. BGV C5 § 34, BGR 236 eine Freimessung von Kanalgasen sowie der Einsatz einer Absturzsicherung sowie zusätzlicher Sicherungsposten aus Sicherheitsgründen erforderlich. -Sicherungsposten ist vom Auftraggeber zu stellen (muss während der gesamten Inbetriebnahmedauer anwesend sein) Hinweise: -Der angegebene Preis ist ein Nettopreis und ist damit nicht rabattfähig. -Der RSV muss halbjährlich durch einen Sachkundigen gewartet werden -Inbetriebnahmepauschale beinhaltet max. 2 Montagestunden vor Ort. -Ein evtl. anfallender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet -Wartezeiten und Gebühren bei Bergbahnbenutzung und Nutzung mautpflichtiger Strecken sind nicht in den Kosten enthalten -Eventuell benötigte Behörenvertreter sind nicht in den Kosten enthalten -Von der Beauftragung bis hin zur Ausführung der Dienstleistung ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen
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