Garantie für Fachhandwerksbetriebe
Produktfamilie Minilift
Geltungsbereich
1.) Diese Garantieerklärung gilt ausschließlich für Betriebe des Fachhandwerks aus dem Bereich Sanitär. Fachhandwerker im Sinne dieser Garantie ist ein Handwerker mit spezieller Qualifikation und Fachkenntnissen in dem Handwerksbereich „Sanitär“. Er verfügt über eine anerkannte Ausbildung, die ihn befähigt, anspruchsvolle handwerkliche Tätigkeiten professionell und gemäß den geltenden Standards fachgerecht auszuführen. Fachhandwerker bieten spezialisierte Leistungen an und tragen somit zur Qualitätssicherung und Professionalität im Handwerk bei.
2.) Mit einer Hebeanlage der Produktfamilie Minilift haben Sie ein Markenprodukt der KESSEL SE + Co. KG erworben. Durch die Online-Registrierung dieses Produkts auf unserer Homepage erhalten Sie eine fünfjährige Produktgarantie gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
3.) Diese Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung von uns als Hersteller für den Fachhandwerksbetrieb entsprechend der hier beschriebenen Garantiebedingungen, mit der wir unser Vertrauen in unsere hohe Produktqualität dokumentieren.
Gegenstand Produktgarantie
1) Diese Produktgarantie gilt für KESSEL SE + Co. KG Hebeanlagen der Produktreihe Minilift.
2) Die Produktgarantie gilt ab dem Rechnungsdatum des Kaufs des Produkts durch den Fachhandwerker.
3) Voraussetzung ist, dass die Installation durch einen qualifizierten Fachhandwerksbetrieb nach DIN EN 12050-3:2015-08 und EN 12050-3:2015 durchgeführt worden ist.
4) Diese Produktgarantie gilt ausschließlich gegenüber dem Fachhandwerksbetrieb, der die Installation der Anlage durchgeführt hat. Sie gilt nur für Geräte, die durch einen Fachhandwerksbetrieb installiert worden sind und die von dem Fachhandwerksbetrieb bei KESSEL SE + Co. KG unmittelbar nach der Installation registriert worden sind. Im Anschluss an die Registrierung erhält der Fachhandwerksbetrieb eine Bestätigung.
5) Die KESSEL SE + Co. KG garantiert, dass bei dem registrierten Produkt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Rechnungsdatum Störungen die auf Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen, durch einen kostenlosen Austausch behoben werden. Von der Garantie sind die folgenden Bestandteile des Produkts umfasst:
- Pumpe (exkl. Hydraulik und Schneidwerk)
- Elektronikplatine
- Gehäuse
Sensorik
Die KESSEL SE + Co. KG hat das Wahlrecht, ob das defekte Produkt insgesamt oder eines seiner Bestandteile ausgetauscht wird.
6.) Der Austausch beschränkt sich auf die Zusendung eines funktionierenden Produkts oder Bestandteils. Er umfasst nicht die Vornahme des Ein- und Ausbaus beziehungsweise dessen Kosten. Ferner setzt der kostenlose Austausch die für KESSEL freie Rücksendung des defekten Produkts oder der defekten Bestandteile an KESSEL voraus.
Garantiebedingungen
1) Die Garantieleistung ist immer schriftlich bei der KESSEL SE + Co. KG, Bahnhofstraße 31, 85101 Lenting, geltend zu machen. Die Garantieleistung setzt voraus, dass
auf Rückfrage ein ordentlicher Kaufbeleg vorgelegt wird,
das Garantiezertifikat der KESSEL SE + Co. KG vorgelegt wird
die regelmäßige Wartung nach Herstellervorgabe und DIN EN 12050-3:2015-08 durch die Vorlage von Wartungsprotokollen nachgewiesen wird und,
der Garantieanspruch innerhalb der jeweiligen Garantiefrist erhoben wird.
2) Diese Garantie setzt eine sachgerechte Verwendung der Hebeanlage gemäß Betriebsanleitung und geltenden Normen voraus. Die Hebeanlage Minilift ist eine Kleinhebeanlage. Der Fachhandwerker hat zu erklären, dass er diese gemäß ihrer Verwendung und den Bestimmungen der Norm DIN EN 12050-3 installiert und verwendet hat. Ferner setzt die Garantie eine fachgerechte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung und regelmäßige, nachgewiesene Wartung voraus.
3) Verschleiß, Abnutzung und mangelnde Wartung sowie daraus resultierende Folgen fallen nicht unter diese Garantie.
4) Bei Eingriffen, die nicht durch den Werkskundendienst der KESSEL SE + Co. KG oder durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb vorgenommen wurden, erlischt diese Garantie.
5) Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.
6) Die Garantie hat keinen Einfluss auf den Bestand des Anspruchs auf Gewährleistung nach den vertraglichen Ansprüchen gegenüber KESSEL SE + Co. KG sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.
7) Weitergehenden Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art sowie Ansprüche auf Ersatz von sonstigen Kosten, insbesondere Ausfallkosten fallen nicht unter die Garantie.
Garantiefälle melden Sie bitte an den Servicekontakt auf unserer Website.