Skip to main content

Wartung

Ecolift

80303-CH

Wartung Ecolift Leistungsumfang: -Überprüfung gemäß Inspektionskarte -Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben Hausseitige Voraussetzungen: -Ansprechpartner muss vor Ort sein -Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät -Schlauchwasseranschluss muss in der Nähe gegeben sein. Schachtanlagen: -Beim Service-Einsatz an Schachtanlagen ist lt. BGV C5 § 34, BGR 236 eine Freimessung von Kanalgasen sowie der Einsatz einer Absturzsicherung sowie ein zusätzlicher Sicherungsposten aus Sicherheitsgründen erforderlich. -Der Sicherungsposten ist vom Auftraggeber zu stellen und muss während der gesamten Inbetriebnahmedauer anwesend sein. Hinweise: -Der angegebene Preis ist ein Nettopreis und ist damit nicht rabattfähig. -Hebeanlagen müssen gemäß DIN EN 12056-4 regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet werden. -Die Abrechnung erfolgt jeweils nach der erbrachten Wartungsleistung. -Die Wartung ersetzt nicht die regelmäßige Inspektion durch den Auftraggeber Folgende Zeitabstände dürfen nicht überschritten werden: -1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben -1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern -1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern Nicht enthalten sind Kosten für: -Wartezeiten und Gebühren bei Bergbahnbenutzung und Nutzung mautpflichtiger Strecken -Eventuell benötigte Behörenvertreter -Erschwerte Bedingungen, Reparaturleistungen, zusätzliche Arbeitsleistungen (z.B. zusätzlicher Reinigungsaufwand aufgrund extremer Verschmutzungen) -von der Beauftragung bis hin zur Ausführung der Dienstleistung ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen -Preis incl. An- und Abfahrt in der Schweiz

Artikelnummer 80303-CH
Preis 490,00  CHF / 1 Stück
Werkslistenpreis exklusive MwSt.

Wartung Ecolift
Wartung Ecolift Leistungsumfang: -Überprüfung gemäß Inspektionskarte -Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben Hausseitige Voraussetzungen: -Ansprechpartner muss vor Ort sein -Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät -Schlauchwasseranschluss muss in der Nähe gegeben sein. Schachtanlagen: -Beim Service-Einsatz an Schachtanlagen ist lt. BGV C5 § 34, BGR 236 eine Freimessung von Kanalgasen sowie der Einsatz einer Absturzsicherung sowie ein zusätzlicher Sicherungsposten aus Sicherheitsgründen erforderlich. -Der Sicherungsposten ist vom Auftraggeber zu stellen und muss während der gesamten Inbetriebnahmedauer anwesend sein. Hinweise: -Der angegebene Preis ist ein Nettopreis und ist damit nicht rabattfähig. -Hebeanlagen müssen gemäß DIN EN 12056-4 regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet werden. -Die Abrechnung erfolgt jeweils nach der erbrachten Wartungsleistung. -Die Wartung ersetzt nicht die regelmäßige Inspektion durch den Auftraggeber Folgende Zeitabstände dürfen nicht überschritten werden: -1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben -1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern -1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern Nicht enthalten sind Kosten für: -Wartezeiten und Gebühren bei Bergbahnbenutzung und Nutzung mautpflichtiger Strecken -Eventuell benötigte Behörenvertreter -Erschwerte Bedingungen, Reparaturleistungen, zusätzliche Arbeitsleistungen (z.B. zusätzlicher Reinigungsaufwand aufgrund extremer Verschmutzungen) -von der Beauftragung bis hin zur Ausführung der Dienstleistung ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen -Preis incl. An- und Abfahrt in der Schweiz
  Bezeichnung Artikelnummer  
  Bezeichnung Artikelnummer  
  Bezeichnung Artikelnummer  
  Bezeichnung Artikelnummer